Wir sorgen für ordentliche Zahlen
und sind ehrlicher «Sparringpartner»
Die m&F Treuhand Winterthur AG ist eine Treuhandgesellschaft im Herzen von Winterthur. Unsere Kompetenzen liegen in den Bereichen des traditionellen Treuhandgeschäfts: Buchführung und Rechnungswesen, Steuerberatung für private und juristische Personen.
Unsere Mitarbeitenden sind qualifizierte Fachkräfte mit langjähriger und fundierter Berufserfahrung. Sie bürgen für eine effiziente und qualitativ hochstehende Dienstleistung.
Unsere Dienstleistungen
Buchführung
Rechnungslegung
Lohnadministration
Steuerberatung für natürliche und juristische Personen
Grenzüberschreitende Steuerberatung
KMU-Beratung
Wirtschaftsprüfung
Digitalisierung von Buchhaltungen
Unser Team
Tobias Ehrensberger
Geschäftsführer
dipl. Treuhandexperte / LL.M. UZH in International Tax Law
t.ehrensberger@mf-treuhand.ch
+41 52 269 13 04
+41 52 269 13 04
Larissa Brülhart
Mandatsbetreuerin
Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit Eidg. Fachausweis
l.bruelhart@mf-treuhand.ch
052 269 13 03
052 269 13 03
Lara Kirchmayr
Sachbearbeiterin Treuhand
Treuhänderin mit eidg. Fachausweis
l.kirchmayr@mf-treuhand.ch
+41 52 269 13 05
+41 52 269 13 05
NEWS
Steuerrecht #9: Stolperfalle Auflösung Erbengemeinschaft - die Grundstückgewinnsteuer lauert
21.09.2024 | Autor: T. Ehrensberger
Die drei Geschwister, Max, Hans und Susanne Pech, habe von ihrer verstorbenen Mutter ein Haus im Kanton Zürich geerbt. Seit dem Ableben ihrer Mutter wurde das Haus in Form einer Erbengemeinschaft weitergeführt. Nun hat sich Max entschieden, das Haus mit seiner jungen Familie zu übernehmen. Diesbezüglich kauft Max die Mieteigentumsanteile von Hans und Susanne ab. Da es sich um ein altes Haus handelt, sind umfangreiche Renovationsarbeiten nötig, damit das Haus mit einem Kleinkind bewohnbar ist. Wie so oft drängt die Zeit. Um den Prozess zu beschleunigen wurde die Baubewilligung noch vor der eigentlichen Erbteilung eingegeben. Nach Erhalt der Baubewilligung hat Max eine Hypothek aufgenommen und seine Geschwister ausbezahlt. Sowohl der Banker als auch der Notar haben darauf hingewiesen, dass vorliegend keine Grundstückgewinnsteuern anfallen, da es sich gemäss § 216 Abs. 3 lit. a StG ZH um einen Aufschubtatbestand infolge teilweiser Erbteilung handelt. Mehr
Steuerrecht #8: Berechnung Vermögenssteuerwert und Eigenmietwert bei ausländischen Liegenschaften
13.04.2024 | Autor: Tobias Ehrensberger
Ist eine natürliche Person in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig, müssen in der Steuererklärung sämtliche weltweiten Einkünfte und Vermögenswerte deklariert werden. Um dem sog. Territorialitätsprinzip gerecht zu werden, erstreckt sich die unbeschränkte Steuerpflicht jedoch nicht auf Geschäftsbetriebe, Betriebstätten und Grundstücken im Ausland (Art. 6 Abs. 1 DBG). Die Steuerausscheidung bei ausländischen Grundstücken erfolgt nach der objektmässigen Methode, die Schulden und Schuldzinsen werden proportional – nach Lager aller (Brutto-) Aktiven verlegt. Mehr
Steuerrecht #7: Vorsicht bei der familieninternen Liegenschaftenübertragung
13.01.2024 | Autor: Tobias Ehrensberger
Wird eine Liegenschaft familienintern zu Lebzeiten auf die Kinder übertragen, muss beachtet werden, dass dies nicht immer steuerneutral erfolgt. Mehr
Steuerrecht #6: Abzug für Eigenfinanzierung (§ 65b StG ZH)
24.09.2023 | Autor: Tobias Ehrensberger
Im Zuge der Abschaffung der Statusgesellschaften und der damit einhergehenden Einführung von Kompensationsmassnahmen hat der Kanton Zürich als einziger Kanton den Abzug für Eigenfinanzierung per 1. Januar 2020 eingeführt. Dabei kann zusätzlich in der Steuererklärung der kalkulatorische Zins auf dem Sicherheitseigenkapital abgezogen werden. Mehr
Steuerrecht #5: Steuerfreier Kapitalgewinn – oder doch nicht?
11.07.2023 | Autor: Tobias Ehrensberger
Wird eine Weinsammlung mit edlen Tropfen, eine wertvolle Oldtimersammlung, Kunst, Wertschriften oder auch eine Liegenschaft verkauft – immer dann, wenn hohe Kapitalgewinne erzielt werden, schaut der Fiskus mit Argusaugen hin. Mehr
Namensänderung: m&F Treuhand Winterthur AG
24.04.2023 | Autor: Tobias Ehrensberger
Der erste Schritt in der Weiterentwicklung unseres Unternehmens ist erfolgreich verlaufen. Mehr
Erhöhung der MWST-Sätze per 1. Januar 2024
08.02.2023 | Autor: Tobias Ehrensberger
Im Zuge der Änderung des AHV-Gesetzes und der damit zusammenhängenden nötigen Zusatzfinanzierung wurden die Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 2024 wie folgt erhöht: Mehr
Steuerrecht #4: Bewertung von Beteiligungen
14.01.2023 | Autor: Tobias Ehrensberger
Die Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs auf Beteiligungen führt in der Praxis oft zu Diskussionen mit den Steuerbehörden. Mehr
Steuerrecht #3: Verrechnungspreise – nicht nur ein internationales Problem
10.01.2023 | Autor: Tobias Ehrensberger
Die Verrechnung von Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen müssen zu Marktpreisen erfolgen. Dies gilt sowohl für Warenlieferungen wie auch für Dienstleistungen. Mehr
STEUERRECHT #2: VORSICHT BEI DARLEHN AN «SICH SELBST»
20.10.2022 | Autor: Tobias Ehrensberger
Gewährt eine Gesellschaft (juristische Person) ein Darlehen an ihren Anteilsinhaber, müssen nebst handelsrechtlichen Vorschriften auch einige steuerrechtliche Punkte beachtet werden. Mehr
Steuerrecht #1: Geschäftsmässig begründeter Aufwand –
Seien Sie gewappnet
Seien Sie gewappnet
02.10.2022 | Autor: Tobias Ehrensberger
Aufwendungen reduzieren den steuerbaren Gewinn, wenn sie geschäftsmässig begründet sind. Gemäss Rechtsprechung ist ein Aufwand geschäftsmässig begründet, wenn er kaufmännisch angemessen ist. Mehr
Modernisiertes Aktienrecht – Vorsicht für Verwaltungsräte
30.09.2022 | Autor: Tobias Ehrensberger
Mit der Einführung der überarbeiteten Bestimmungen des Aktienrechts per 1. Januar 2023 wurden den Organen - insbesondere dem Verwaltungsrat - neue Pflichten auferlegt. Mehr
NEUES ERBRECHT AB 1.1.2023 IN KRAFT
14.09.2022 | Autor: Tobias Ehrensberger
Per 1. Januar 2023 tritt der erste Teil des revidierten Erbrechts in Kraft. Wichtige Anpassungen sind die Senkung der Pflichtteile der Nachkommen und die Abschaffung des Elternpflichtteils. Mehr
Erhöhung Abzug für fremdbetreute Kinder per 1.1.2023
10.09.2022 | Autor: Tobias Ehrensberger
Good News: Ab dem 1. Januar 2023 können bei der direkten Bundessteuern die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bis höchstens 25 000 Franken pro Kind und Jahr (statt wie bisher 10 100) von den Einkünften abgezogen werden. Mehr